Die Stelle der Landesgeschäftsführer*in wurde vom Landesvorstand abgeschafft. Jeder Landesvorstand entscheidet, wie er die geschäftsführenden Aufgaben verteilt. In Zukunft könnte die Stelle also wieder von einem Landesvorstand erwünscht sein und reaktiviert werden.
Es ist etwas anderes an der Sitzung des Landesfinanzrats teilnehmen zu dürfen, weil dieser mitgliederöffentlich tagt oder als beratendes Mitglied zu diesem eingeladen zu werden. Die Kreisgeschäftsführer*innen sollten daher auch weiterhin als beratende Mitglieder dem Landesfinanzrat angehören. Zudem könnten diese als Mitglieder des Gremiums dann auch nicht bei Interna von der Sitzung ausgeschlossen werden.
Bei dem Punkt 7. wollen wir nichts streichen, das Programm macht das aber immer von selbst:-(, sorry
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