Die bereits 2008 von Deutschland ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) sieht unter anderem vor, dass diese Menschen ein Recht darauf haben, Arbeit auf dem offenen, inklusiven und für alle Menschen zugänglichen Arbeitsmarkt zu erfüllen. Die Beschäftigungen in den Werkstätten sind das nicht.
Antrag: | Die Arbeitswelt von morgen gestalten wir heute. |
---|---|
Antragsteller*in: | Gerd Weichelt (KV Dithmarschen) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 21.04.2021, 12:44 |
Kommentare
Ann-Kathrin Tranziska: