Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 31.03.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.04.2021, 16:05 |
B 1: Für eine gerechte digitale und moderne Schule
Antragstext
Vielfalt vor Ort erhalten und Standards für eine gerechte Digitalisierung der
Bildung schaffen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzt sich für Chancengerechtigkeit bei
der Digitalisierung der Bildungsangebote an Schulen und Hochschulen für alle
ein. Dazu ist es notwendig, dass bei der schulischen Bildung und der Ausbildung
von Lehrkräften Maßnahmen ergriffen werden, die entstehende Ungerechtigkeiten
beseitigen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher folgende Maßnahmen, um die
Förderung insbesondere benachteiligter Schüler*innen, die Aus- und Weiterbildung
von Lehrpersonal und die IT-Infrastruktur weiterzuentwickeln:
Digitale Bildung für alle Schüler*innen:
- 1:1-Ausstattung mit digitalen Endgeräten, so dass alle Schüler*innen
dieselben Chancen auf digitale Teilhabe haben, ungeachtet des
sozioökonomischen Hintergrunds. Dazu sollte das Bildungsministerium in
Zusammenarbeit mit den Schulträgern auch langfristige Angebote zur
Ausleihe für alle Schüler*innen ab der 5. Klasse, die kein eigenes
Endgerät besitzen, durch GYOD-Ansätze (Get Your Own Device[1]) schaffen.
- Gewährleistung eines Internetzugangs während des Distanzunterrichts für
benachteiligte Schüler*innen durch Bildungsflatrates (Mobilfunkanschlüsse)
mit „Education Pass“
- Entsprechend der Kompetenzfelder aus der KMK-Strategie „Bildung in der
digitalen Welt“ werden alle Schüler*innen in die Nutzung der digitalen
Endgeräte durch die Lehrkräfte eingewiesen und geschult.
Lehrkräfteausbildung:
- Erweiterung verbindlicher und umfassender Lehrinhalte zur Bildung in der
digitalen Welt im Curriculum des Lehramtsstudiums, die neben der
Medienbildung auch Grundlagen der Informatik, eine kritische Betrachtung
von Aspekten der gesellschaftlichen Transformation, Datenschutz-
Bestimmungen und Anwendungsbeispiele für den allgemeinen pädagogischen
sowie fachdidaktischen Einsatz anbieten.
- Förderung der Zusammenarbeit vom IQSH und den Universitäten für mehr und
zielgerichtetere Fortbildungen, sowie einem besseren Informationsfluss.
Insbesondere sollen dadurch auch Fortbildungsangebote unterstützt werden,
die mit dem Lehramtsstudium verzahnt sind.
Lehrkräfteweiterbildung:
- Flexible Gestaltung des Zugangs zu Fortbildungsangeboten, indem auch über
den Zeitraum der Pandemie hinaus Online-, Mikro- und schulinterne
Fortbildungen ermöglicht werden.
- Langfristige Erhöhung der Poolstunden für Lehrkräfte zur (Weiter-)
Entwicklung von medienpädagogischen Konzepten, zur Organisation und
Entwicklung interner Fortbildungen, zur Organisation der Strukturen für
den Einsatz digitaler Infrastruktur und Endgeräten.
Digitale Infrastruktur:
- Anschluss aller Schulen an das Glasfasernetz
- Schaffung von Stellen zur technischen IT-Administration an Schulen, die
mit Fachkräften und nicht mit Lehrkräften besetzt werden
- Zügigere Umsetzung des Digitalpaktes I, um das Ziel der flächendeckenden
Umsetzung eines Mindeststandards für die Medien- und IT-Ausstattung der
Schulen, wie z.B. im Zielbild Schul-IT SH beschrieben, zu erreichen.
[1] Get Your Own Device bedeutet, dass Schüler*innen die eigenen mobilen
Endgeräte nutzen, die nach den Vorgaben der Schule beschafft werden (vgl. MBWK
„Empfehlungen für die schulische IT- und Medienausstattung“, S. 37)
Begründung
Die Corona-Pandemie hat sichtbar gemacht, dass die Digitalisierung in der Bildungslandschaft (überwiegend) verschlafen wurde. Innerhalb kürzester Zeit mussten sich Schulen, Universitäten und die Politik Konzepte und Strategien überlegen, die ein Lernen auf Distanz mit digitalen Medien ermöglichen. Es hat sich viel bewegt, aber nicht überall im gleichen Tempo und in der gleichen Qualität. Zum Vorschein kommt ein Flickenteppich aus verschiedensten Maßnahmen und die beunruhigende Einsicht, dass Bildungsungerechtigkeiten vergrößert wurden.
Neben Sofortmaßnahmen, die eine Teilhabe an Bildung für alle Kinder ermöglichen sollen, müssen an den Schulen und bei den Schulträgern Möglichkeiten geschaffen werden, benachteiligte Schüler*innen zusätzlich zu unterstützen, da zeitliche und materielle Ressourcen mitunter begrenzt sind. Die Infrastruktur der Schulträger sollte auf Verbesserungen beleuchtet werden und der Standard der Versorgung von Schulen und Schüler*innen gezielt angehoben werden.
Durch gezieltere Aus- und Fortbildung zu digitalen Themen werden Lehrkräfte sicherer im Umgang mit den Herausforderungen dieser Zeit und können Medien zielführender für ihr Lernangebot einsetzen. Dabei ist die Expertise der Universitäten auch in der Fort- und Weiterbildung zu nutzen. Beispielsweise können digitale Lernmedien von Studierenden in Seminaren erstellt werden, in Fortbildungsangeboten genutzt werden und als Ergebnis der Fortbildung den Lehrkräften als Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt werden. So, wie es beispielsweise an der Europa-Universität Flensburg umgesetzt wird. Hierbei sollten die Standards von Open Educational Resources gelten.
Im Lehramtsstudium müssen Lerninhalte zur Bildung in der digitalen Welt umfangreicher und verbindlicher angeboten werden. Dazu zählen nicht nur der Bereich der Medienbildung, sondern möglichst auch grundlegende Kenntnisse der Informatik. Es müssen mehr Module im Studium geschaffen werden, die digitale Bildung vielfältiger und verbindlicher abdecken. Dass Studierende Themen zur Bildung in der digitalen Welt umgehen können, darf so nicht hingenommen werden.
Alle Schulen und Schulträger müssen gleich gut mit digitaler Infrastruktur ausgestattet sein. Bildungserfolg darf nicht davon abhängen, ob man an einer gut ausgestatteten Schule unterrichtet wird oder selbst die finanziellen Möglichkeiten hat, sich neueste Technik zu leisten. Stärkere Bildungsgerechtigkeit ist nur dann zu erreichen, wenn jede*r Lernende Zugang zu einem eigenen Endgerät erhält. In einem ersten Schritt entweder durch ein eigenes Gerät oder ein Leihgerät von der Schule. Mittelfristig sollte ein digitales Endgerät zur Grundausstattung von Schulen dazu gehören. "Get Your Own Device"-Ansätze mit einheitlichen Gerätearten und Betriebssystemen pro Schule sowie ausgestattet mit Mobile Device Managementsystemen sind dabei zu bevorzugen, da sie einfacher in der Handhabung in der pädagogischen Praxis und in der Wartung sind. Zusätzlich sorgt GYOD im Gegensatz du BYOD für gleiche Bildungschancen für alle Lernenden. Einkommensschwache Familien müssen finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung dieser Geräte bekommen.
Unterstützer*innen
- Sebastian Bonau (KV Schleswig-Flensburg)
- Björn Hennig (KV Ostholstein)
- Lovis Möller (KV Pinneberg)
- Petra Kärgel (KV Pinneberg)
- Christian Osbar (KV Kiel)
- Katrin Engeln (KV Ostholstein)
- Sina Clorius (KV Schleswig-Flensburg)
- Hans-Peter Hopp (KV Ostholstein)
- Christian Herzberg (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Annie Schubart (KV Ostholstein)
- Mathias Schmitz (KV Pinneberg)
- Andrea Eva Dreffein-Hahn (KV Pinneberg)
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