Veranstaltung: | Landesparteitag |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 15.04.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.04.2021, 16:17 |
W-Form PR: Wahlverfahren Parteirat
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
Wahlververfahren für den Parteirat
Der Parteirat besteht aus insgesamt 20 Mitgliedern
- aus dem sechsköpfigen Landesvorstand qua Amt,
- zwei Mitgliedern auf Vorschlag der Grünen Jugend (mindestens 1 w) und
- weiteren 12Personen, von denen maximal 6 mandatiert (Mitglied eines
Parlaments oder einer Regierung des Landes, Bundes oder EU) sein dürfen.
Der Landesvorstand ist quotiert und kann deshalb aus 3 bis 6 Frauen und
0 bis 3 Männern bestehen.
Der Parteirat ist als ganzes quotiert zu besetzen, also mindestens 10 Frauen-,
sowie 10 offene Plätze.
Die Reihenfolge der Vorstellung der einzelnen Bewerber*innen erfolgt
alphabetisch nach Nachname.
- Plätze der Grünen Jugend
Die beiden Plätze werden en Block gewählt. Unter den beiden Bewerber*innen muss
mindestens eine Frau sein.
- Frauenwahlgang:
Je nach Anzahl der Frauen im Landesvorstand und GJ (max.8), gibt es 2 – 6
Frauenplätze, von denen in diesem Wahlgang maximal 3 durch Mandatsträgerinnen
besetzt werden dürfen.
Jede*r Delegierte erhält so viele Stimmen, wie Plätze zu wählen sind.
Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, auf die mehr als 50 Prozent
der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen sind.
In einem 3. Wahlgang scheiden alle aus, die vorher weniger als 10 Prozent der
Stimmen erhalten haben. In diesem Wahlgang reicht die relative Mehrheit, aber
mindestens 25%. Erreichen mehr Kandidatinnen in einem Wahlgang die erforderliche
Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die Kandidatinnen mit den meisten
Stimmen gewählt.
- Offene Plätze
Je nach Anzahl der bis zu diesem Wahlgang gewählten Frauen (inkl. LaVo und GJ)
gibt es eine Anzahl x an zu besetzenden offenen Plätzen.
Wurden im Frauenwahlgang weniger als drei Mandatsträgerinnen gewählt, so können
im offenen Wahlgang entsprechend mehr Plätze besetzt werden, die Gesamtzahl der
Mandatsträger*innen ist aber maximal 6.
Es gilt das gleiche Wahlverfahren wie im Frauenwahlgang.
Kommentare