Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesfinanzrat (dort beschlossen am: 20.03.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.04.2021, 10:29 |
Fin 1: Einrichtung eines Projektfonds
Antragstext
Einrichtung eines Projektfonds
Der Landesfinanzrat schlägt dem Landesparteitag vor, einen Projektfonds
einzurichten. Ziel ist es, ein transparentes Finanzierungsinstrument zu
schaffen, das den Ideenreichtum in unserer Partei fördert, die Umsetzung von
innovativen (Leuchtturm-)Projekten ermöglicht, den Weg zur Umsetzung des
Vielfaltsstatutes bereitet und den antragsberechtigten Gliederungen zusätzliche
Mittel zur Verfügung stellt, damit diese in politischen Not- und besonderen
Wahlkampfsituationen handlungsfähig sind.
Der Projektfonds wird breit und niedrigschwellig aufgestellt, um den
Ideenreichtum der Partei aufzugreifen und dem reichhaltigen Wunsch nach
Aktivität vieler Mitglieder, Gruppen und Gliederungen gerecht zu werden.
Antragsberechtigt sind deshalb neben den Kreisvorständen und dem Landesvorstand
auch Ortsverbände, die Grüne Jugend und ihre Basisgruppen,
Landesarbeitsgemeinschaften oder sonstige Projektgruppen in SH, die sich aus
einzelnen Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen zusammensetzen und deren Zweck
die Förderung Grüner Politik ist.
Durch die Mittel des Projektfonds sollen neben den oben skizzierten Maßnahmen
auch landesweite oder kreisverbandsübergreifende Projekte gefördert werden.
Förderwürdig sind insbesondere innovative Ansätze, die sich der Umsetzung des
Vielfaltsstatutes widmen und hierbei Gleichstellungs- und Diversitätsaspekte
vereinen. Auch für außerordentliche Wahlkämpfen (z.B.
Bürgermeister*innenwahlkampf, vorgezogene Wahlen) kann eine Förderung
zugesprochen werden.
Die Förderung erfolgt durch einmalige Zuschüsse oder zinslose Darlehen.
Ausgeschlossen ist die Förderung struktureller Aufgaben, wie z.B. dauerhafte
Geschäfts- oder Personalkosten. Zur Entscheidung über die Vergabe der Mittel
bilden Landesfinanzrat (2), Parteirat (2) und Landesvorstand (1) einen
fünfköpfigen Projektausschuss, der mit einfacher Mehrheit entscheidet und von
der*dem Landesschatzmeister*in koordiniert wird.
Die Vergabe einer Projektförderung erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen
Antrags, der eine Projektskizze und einen Finanzierungsplan beinhaltet und vor
Projektbeginn eingereicht werden muss. Nach Beendigung des Projektes ist dem
Landesfinanzrat ein Nachweis über die antragsgemäße Verwendung der Förderung und
ein abschließender Projektbericht zu erbringen. Die Parteiöffentlichkeit ist
über die geförderten Projekte zu informieren.
Der Projektfonds tritt nach Beschlussfassung des Landesparteitages zum
01.05.2021 bis zunächst 30.06.2022 in Kraft. Die Einlagenhöhe speist sich aus
der staatlichen Grundfinanzierung und wird vom Landesfinanzrat unter
Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung definiert. Über die
Perspektive ab Juni 2022 berät der Landesfinanzrat zu gegebenem Zeitpunkt nach
Bundestags- und Landtagswahl, sobald sich die finanzielle Zukunft der GRÜNEN
Schleswig-Holstein fundiert erörtern lässt.
Begründung
erfolgt mündlich.
Unterstützer*innen
- Gazi Freitag (KV Kiel)
- Regine Planer-Regis (KV Herzogtum Lauenburg)
- Björn Schneidemesser (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Lasse Petersdotter (KV Kiel)
- Burak Kocaaslan (KV Kiel)
- Claudia Jürgens (KV Kiel)
- Nicole Derber (KV Ostholstein)
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