Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
Antragsteller*in: | Catharina Nies (KV Ostholstein), KVo Sl-Fl, Gazi Freitag (KV Kiel), Christian Judith (KV Sl-Fl), Uta Röpcke (KV Hzgt. Lauenburg), Sebastian Bonau (KV Sl-Fl), Jennifer Herbert (KV Sl--Fl), Benita v. Brackel-Schmidt (KV Flensburg), Nour Al Ali (KV Sl-Fl), Malte Krüger (KV Steinburg), Anna Langsch (KV Kiel), Ann-Kathrin Tranziska (KV Pinneberg), Steffen Regis (KV Kiel), Rebecca Bräutigam (KV Rendsburg-Eckernförde), Laura Catharina Mews (KV Rendsburg-Eckernförde), Aminata Toure (KV Kiel) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.03.2021, 12:19 |
GV 1 NEU: GRÜNES Vielfaltsstatut in Schleswig-Holstein umsetzen
Antragstext
GRÜNES Vielfaltsstatut in Schleswig-Holstein umsetzen
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein hat den Anspruch, eine
antirassistische, inklusive und diskriminierungsfreie Partei zu sein. Wir
begrüßen Vielfalt. Sie bedeutet für uns Bereicherung. Und das Einbeziehen
vielfältiger Perspektiven und Expertisen führt nicht zuletzt zu einer
gerechteren Politik.
Wir setzen uns für eine offene Gesellschaft ein und wissen, dass wir auf dem Weg
dorthin bei uns selbst beginnen müssen. Dazu gehört es, Barrieren in den eigenen
Strukturen zu identifizieren und aktiv abzubauen. Dazu gehört auch, als
Landesverband und in allen Untergliederungen aktiv und kritisch zu überprüfen,
ob und wie Teilhabe für alle ermöglicht werden kann.
Sexuelle Orientierung, Geschlecht bzw. Geschlechtsidentität, Hautfarbe,
Religion, eine Behinderung oder ein zugeschriebener Migrationshintergrund dürfen
keinen Einfluss auf die Erfolgs- und Partizipationsmöglichkeiten bei BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN haben. Aber auch das Alter, die Pflege von Angehörigen, die Erziehung
von Kindern oder die eigenen finanziellen Möglichkeiten, der soziale Status und
Bildungshintergrund dürfen nicht ausschließend wirken. In einer Demokratie muss
politische Teilhabe für Alle gelten.
Für die Umsetzung des neuen Bundesvielfaltsstatuts brauchen wir feste
Strukturen, die diesen Prozess dauerhaft und nachhaltig begleiten und die
Entwicklung dokumentieren. Die Landesstrukturen arbeiten dabei ergänzend zu und
im Austausch mit den Bundesstrukturen. Wir Grüne Schleswig-Holstein streben an
ab sofort deutliche Schritte zu gehen, um das Vielfaltsstatut in unserer Arbeit
und Politik sichtbar zu machen. Die kommenden Wahlkämpfe müssen folgerichtig
inklusiv gestaltet werden.
BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN Schleswig-Holstein beschließt folgende Instrumente zur
Umsetzung des Vielfaltsstatuts auf Landesebene:
- Der Landesvorstand wird beauftragt, einen Formulierungsvorschlag für eine
Satzungsänderung zu erarbeiten. Mit dieser Satzungsänderung soll eine
Erweiterung des Landesvorstandes um einen stellvertretende*n
Landesvorsitzende*n erfolgen, die sich um die Umsetzung des
Vielfaltsstatuts kümmert. Das Vorstandsmitglied soll die Bezeichnung
vielfaltspolitische*r Sprecher*in tragen. Der*die vielfaltspolitische
Sprecher*in ist automatisch eine*r von zwei Delegierten für den
Bundesdiversitätsrat und koppelt die Arbeit des Landesvielfaltsrates im
Landesvorstand zurück.
- Die Wahl der*des zweiten Delegierten des Landesverbandes in dem neuen
Bundesdiversitätsrat von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN erfolgt auf dem
Landesparteitag (auf Vorschlag des Vielfaltsrats Schleswig-Holstein).
Die Delegierten werden alle zwei Jahre neu gewählt.
Bis zu beiden Wahlen benennt der Landesvorstand kommissarisch zwei Personen, die
Schleswig-Holstein in dem Bundesdiversitätsrat vertreten.
Der Landesvorstand möge alle notwendigen Schritte (u.a. die Beteiligung des
Landesfinanzrats) einleiten, damit vielfaltspolitische*r Sprecher*in und
Delegierte*r für den Bundesdiversitätsrat auf dem kommenden Landesparteitag
nachgewählt werden können.
- Es wird ein Landesvielfaltsrat gegründet, der die Umsetzung des
Vielfaltsstatuts im schleswig-holsteinischen Landesverband, den Kreis- und
Ortsverbänden begleiten soll und Maßnahmen, Instrumente und Materialien
für die Antidiskriminierungs- und Vielfaltsarbeit erarbeiten. Dieser soll
spätestens 2022 seine Arbeit aufnehmen.
- Zur Vorbereitung des Landesvielfaltsrates wird ein Gremium bestehend aus
- den zwei Delegierten für den Bundesdiversitätsrat
(Vielfaltspolitische*r Sprecher*in und ein Basismitglied) (bis zu
deren Wahl den kommissarisch benannten Delegierten),
- den zwei Delegierten für den Bundesdiversitätsrat
- den Sprecher*innen der LAGen Frauen, Queer, Inklusion, Soziales, Migration
und Flucht sowie Kinder, Jugend und Familie,
- der frauen- und genderpolitischen Sprecher*in des Landesvorstandes,
- bis zu zwei Delegierten pro Kreisverband und zwei Delegierten der Grünen
Jugend Schleswig-Holstein
gebildet.
Die Delegierten der Kreisverbände werden auf einer Kreismitgliederversammlung
gewählt; die Delegierte der Grünen Jugend SH auf einer
Landesmitgliederversammlung der GJ.
Dieses vorbereitende Gremium wird vom Landesparteitag beauftragt bis Ende des
Jahres 2021 Vorschläge zu folgenden Punkten zu erarbeiten:
- Zusammensetzung und Aufgaben des künftigen Landesvielfaltsrates
- Finanzierung der Vielfaltsarbeit zur Vorlage an den Landesfinanzrat
- Anbindung an hauptamtliche Strukturen in der Landesgeschäftsstelle
- Weiterentwicklung der bestehenden Ombudsstelle für sexuelle Belästigung zur
Ombudsstelle für sexuelle Belästigung und Diskriminierung.
Bei der Erarbeitung dieser Vorschläge sollen die entsprechenden Fachgremien
(z.B. Ombudsstelle, Landesfinanzrat) eingebunden werden.
Der Vorbereitungsrat wählt auf der konstituierenden Sitzung sein Präsidium. Das
Präsidium leitet die Sitzungen und bereitet diese vor. Zu der ersten Sitzung
lädt der Landesvorstand ein.
Begründung
Auf der Bundesdelegiertenkonferenz am 22.11.2020 hat der Bundesverband von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sich ein Vielfaltsstatut gegeben. Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein macht sich nun auf den Weg die dortigen Ziele aktiv umzusetzen. Die AG Vielfalt auf Bundesebene hat mit einem Team aus BAG-Delegierten, Einzelpersonen und externen Expert*innen ein Jahr lang strukturelle Barrieren in Grünen Parteistrukturen und im Grünen Parteileben herausgearbeitet.
Wir wollen nun Räume schaffen, um diesen Reflexionsprozess in unserem Landesverband fortzuführen und zu begleiten, bestehende Barrieren in unserer Mitte zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln, um diese abzubauen. Denn die Sensibilität für Barrieren und Zugangshürden muss auch bei uns ausgebaut und verfestigt werden.
Unser Grüner gesellschaftspolitischer Anspruch einer diskriminierungsfreien offenen Welt soll sich in unserer eigenen Sprache, unserer Kommunikation, unserer Wahl- und Debattenkultur wiederfinden.
Um einen hohen Grad an Akzeptanz und Sensibilität zu erreichen, wollen wir die Verantwortung für diese Aufgabe auf viele Schultern verteilen und unsere Orts- und Kreisverbände sowie Gremien aktiv mitnehmen.
Deshalb werden wir auf Landesebene einen Landesvielfaltsrat gründen, der Räume und Maßnahmen erarbeitet, über die sich alle grünen Mitglieder an der Umsetzung des Statuts beteiligen können. Die Rahmenbedingungen für diesen Prozess sowie die Ziele sind im Vielfaltstatut bereits vorformuliert.
Um die Akzeptanz und Arbeitsfähigkeit des Landesvielfaltsrates zu steigern und diesen als tragfähige Struktur aufzubauen soll sich im Vorfeld ein vorbereitendes Gremium – unter Beteiligung der Kreisverbände und der Grünen Jugend – mit der Frage der genauen Zusammensetzung und Aufgaben des künftigen Rates auseinandersetzen.
Kommentare
Gerd Weichelt:
(7) Antragsberechtigt sind alle Organe und Gliederungen des Landesverbandes sowie zehn Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag einreichen, bzw. fünf Mitglieder bei Änderungsanträgen.
Ansonsten Unterstütze ich euren Antrag.
Catharina Johanna Nies:
deshalb sammeln wir doch Unterstützer*innen. Die Frist ist doch erst Freitagabend erreicht oder hab ich was falsch verstanden?
Viele Grüße Cathy
Gerd Weichelt:
Catharina Johanna Nies:
Catharina Johanna Nies: