Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Kinder, Jugend, Familie (dort beschlossen am: 29.03.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.04.2021, 18:09 |
C 1: Corona-Aktionsplan für Kinder und Jugendliche
Antragstext
Coronaaktionsplan für Kinder und Jugendliche
Die Pandemie droht die soziale Ungleichheit in der Bildung dramatisch zu
verschärfen. Gerade Kinder mit schlechteren Startchancen wurden nur noch schwer
oder gar nicht mehr von Bildungsangeboten erreicht. Rund ein Fünftel der Kinder
kehrt mit einer großen Bildungslücke zurück in die Schule. Bund, Länder und die
Spitzenverbände der Kommunen müssen an einen Tisch, um einen umfassenden
bundesweiten Bildungsrettungsschirm für zusätzliche Lernförderung aufzulegen.
Damit jedes Kind den Anschluss behält, sowohl bei den Lehrinhalten als auch bei
kognitiven und sozialen Entwicklungen, müssen wir föderale Barrieren überwinden,
Angebote besser koordinieren und Hilfen und Zuständigkeiten bündeln.
Für Jugendliche, die am Beginn ihres beruflichen Lebens stehen, brauchen wir
eine klare Perspektive und Zusagen der Förderung, auch finanzieller Art. Wir
können uns nicht leisten, die Fachkräfte von morgen nicht zu unterstützen, im
Gegenteil. Als Grüne Partei müssen wir für gute Startchancen und eine
unabhängige Jugend eintreten, eine gute und breit gefächerte Ausbildung oder ein
den individuellen Interessen und Fähigkeiten entsprechendes Studium soll jedem
jungen Menschen in Schleswig-Holstein möglich sein.
Ein Jahr nach Beginn der Pandemie leidet fast jedes dritte Kind unter
psychischen Auffälligkeiten. Sorgen und Ängste haben zugenommen und depressive
Symptome und psychosomatische Beschwerden sind verstärkt zu beobachten. Vor
allem Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen oder mit
Migrationshintergrund sind davon betroffen. Auch Hinweise auf Vernachlässigung
und Gewalt in überforderten Familien nehmen zu.
Junge heranwachsende Menschen brauchen Gleichaltrige, brauchen ihre Peergroup,
brauchen Freiräume um sich zurecht zu finden und zu positionieren, selbständig
zu werden und ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Deshalb sind informelle
und spontane Begegnungsmöglichkeiten für die Entwicklung junger Menschen so
wichtig und müssen entsprechende Angebote durch die offene Kinder- und
Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit auch in Pandemiezeiten möglich sein.
Als Landesverband Schleswig-Holstein von Bündnis 90/Die Grünen SH fordern wir
deshalb:
Einen Systemübergreifenden Corona-Krisenstab in der Landesregierung für
die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Hier sollen das Bildungs- und
das Sozialministerium, Jugendliche, Kinder- und Jugendbeiräte,
Schülervertretungen und Jugendverbände, Elternvertretungen, Pädagog*innen,
Psycholog*innen und Schulsozialarbeit, sollen auch Flüchtlings- und DAZ-
Koordinator*innen, Vertretungen der Kreise und Städte und die Jobcenter
einbezogen werden. Über ein Monitoring soll die Situation von Kindern und
Jugendlichen in der Pandemie schärfer im Blick behalten werden.
Insbesondere die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen hilft bei der
ganz praktischen Umsetzung von Kinderrechten.
Soziale Benachteiligungen sollen unbürokratisch aufgelöst und Teilhabe
ermöglicht werden. Dafür soll im ganzen Land die Aufklärungs- und
Beratungspflicht nach SGB I, §§ 13 & 14 eingehalten und
Anspruchsberechtigte gerade in der Pandemie aktiv unterstützt werden. Der
Zugang zu allen Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche auch nach neuen
Beschlüssen Anspruch haben, soll erleichtert und die Beratung intensiviert
werden. Ziel muss auch sein, eine große Erreichbarkeit zu gewährleisten
und Sprachbarrieren abzubauen.
Lehrer*innen, (Schul-)sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen, DAZ-
Koordinator*innen und Flüchtlingsbetreuer*innen sollen die Beantragung von
Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) für die von ihnen betreuten Kinder
und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Institutionen
selbst vornehmen können. Für Fälle, in denen eine solche Zusammenarbeit
mit den Ämtern nicht realisiert werden kann, soll es einen landesweiten
Härtefallfond geben.
Kitas sollen mit einem Budget für die zusätzliche Förderung von Kindern
mit sprachlichem, kognitivem und sozialem Förderbedarf ausgestattet werden
und die Inanspruchnahme von Notbetreuung soll für diese Kinder zu jedem
Zeitpunkt gewährleistet werden.
Schulen sollen mit der Finanzierung von zusätzlichem Personal unterstützt
und ein attraktives Bonusprogramm für Lehrkräfte geschaffen werden.
Pädagog*innen, die am besten wissen, wo es hakt, sollen unbürokratisch und
flexibel auf Bildungsrückstände reagieren können und dafür auch eine
weitere finanzielle Anerkennung erhalten. Kinder mit Anspruch auf
Schulbegleitung sind in die Notbetreuung aufzunehmen, da sie hier auf
angemessene Weise von den Schulbegleiter*innen unterstützt werden können.
Das kostenlose Mittagessen in Pandemiezeiten muss gewährleistet werden.
Die Landtagsfraktion wird gebeten, mit dem Sozialministerium und den
Kreisen ein unbürokratisches Vorgehen abzustimmen und die Kommunen und
Träger bei der Aufstellung einer Versorgungsstrategie für Kinder und
Jugendliche aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Als
Anschubfinanzierung für die Verpflegungskosten werden zusätzliche
Haushaltsmittel von 500.000€ im Land bereitgestellt. Die Landtagsfraktion
wird zudem gebeten, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, die aus dem
Recht auf Teilhabe an der Gemeinschaftsversorgung in Kita und Schule, ein
Recht auf einen Lebensmittelzuschuss bei pandemiebedingten Einschränkungen
macht.
Die flächendeckende Einführung eines Kinderteilhabepasses und/oder einer
Bildungskarte soll vorangetrieben werden, um Teilhabe im schulischen und
im außerschulischen Bereich unbürokratisch zu gewährleisten. Die Kreise
sollen dafür mit fachlicher Beratung sowie finanzieller Förderung der
nötigen Umsetzung und Software unterstützt werden. Eine landesweite
Anerkennung wäre wünschenswert.
Kinder müssen in dieser Situation ganzheitlich aufgefangen werden, neben
gezielter schulischer Förderung brauchen sie persönliche Ansprache,
gezielte Förderangebote und einen niedrigschwelligen Zugang zu
sozialpädagogischer und psychosozialer Unterstützung. Wir fordern die
Umsetzung vorliegender Konzepte zur Bewältigung der Folgen der Corona-
Pandemie mit monatelangem Shutdown und verunsicherten Erwachsenen unter
Einbeziehung von Sozialarbeit, Erziehungsberatungsstellen und weiteren
Hilfsangeboten. Da in dieser Zeit Kinder und Jugendliche vor allem an
Schulen erreicht werden können, müssen Schulen explizit für diese Angebote
geöffnet werden, um die ganzheitliche Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen zu unterstützen.
Junge Menschen brauchen Freiräume. Sie brauchen ihre Peer-Group als
Erfahrungs- und Entwicklungsraum. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit
sowie Jugendverbände sollten unter Einhaltung der allgemeinen
Hygieneregeln Begegnungen von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und bei
pandemiebedingter Notwendigkeit so spät wie möglich geschlossen und so
früh wie möglich wieder geöffnet werden. Die Angebote sollten nicht nur in
festen Gruppen bestehen, sondern auch informelle und spontane
Begegnungsmöglichkeiten ermöglichen, die für die Entwicklung junger
Menschen unverzichtbar sind. Wir unterstützen ausdrücklich die Einrichtung
von Modellprojekten auch in diesem Bereich mit wissenschaftlicher
Begleitung.
Die Angebote der freien und der öffentlichen Jugendhilfe leisten einen
notwendigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Kindern,
Jugendlichen und Familien und auch im Kinderschutz. Jugendsozialarbeit,
Frühe Hilfen und alle Formen der Hilfen zur Erziehung sind auch in der
Pandemie sicherzustellen. Die Angebote der Allgemeinen Sozialen Dienste
(ASD) müssen für alle erreichbar bleiben. In der Kinder- und Jugendhilfe
und in der Kinder- und Jugendarbeit muss analog zu Kita und Schule die
Test- und Impfstrategie weiterentwickelt werden.
Die Landtagsfraktion wird gebeten, die Entwicklung eines Schleswig-
Holsteinischen Ausbildungsgarantie voranzutreiben und mit Berufsschulen,
Jugendberufsagenturen, Kreisen, Kommunen, Handelskammer und Verbänden ein
System zur Umsetzung dieser zu entwickeln. Extraprogramme, die die
Betriebe, die Fachschulen und die Jugendlichen im Blick haben, sollen auch
finanziell gefördert werden. Damit alle Jugendlichen am Übergang von der
Schule in den Beruf gute Beratung aus einer Hand und unter einem Dach
erhalten, sollen flächendeckend Jugendberufsagenturen weiter gefördert
werden. Die Landtagsfraktion wird zudem aufgefordert sich beim
Wirtschaftsministerium dafür einzusetzen, dass Öffentlichkeitsarbeit und
Kampagnen für die duale Ausbildung intensiviert und auch finanziell
unterstützt werden.
Die Landtagsfraktion wird gebeten, eine Bundesratsinitiative zu verfolgen,
die sich für eine Studienstarthilfe von 800€ für junge Menschen in
Bedarfsgemeinschaften einsetzt und zudem eine Unterstützung für mind. 6
Monate in Höhe des Bafög-Höchstsatzes auch für alle anderen Student*innen
leistet, die in 2021 ein Studium begonnen haben oder beginnen, und deren
Eltern unter 100.000 Bruttoverdienst liegen (vgl. Elternunterhalt in der
Pflege).
Die Landtagsfraktion wird zudem gebeten, ein breites Angebot an
Studienplätzen zu fördern und insbesondere im Bereich Verkehrsplanung,
Ingenieurswesen und in der sozialen Arbeit auf mehr Plätze hinzuwirken.
Der hohe Bedarf an Fachkräften in den kommenden Jahren muss durch eine
Anpassung des Angebots an Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in diesen
Bereichen abgesichert werden. Besonders duale Studienplätze ermöglichen
einen praktischen Bezug, eine finanzielle Absicherung der Studierenden und
erhöhen die Bindung an die Arbeitgeber*innen und sollten ausgeweitet
werden.
Begründung
Nur wenn alle Systeme gezielt zum Wohl der Kinder kooperieren, werden wir die Öffnung der Bildungsschere und die sozialen Unterschiede bremsen. Über einen regelmäßigen Krisenstab sowie Monitoring muss die Situation von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie schärfer im Blick behalten werden. Dazu müssen alle Systeme miteinander verzahnt werden, insbesondere die finanzielle, psychosoziale und pädagogische Förderung. Auch oder gerade in der Pandemie ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein wichtiger Beitrag zur politischen Bildung und Akzeptanz der Maßnahmen. Deshalb sollen Kinder und Jugendliche bei den Entscheidungen über weitere Schutzmaßnahmen und Lockerungen eingebunden werden.
Pädagogische Fachkräfte können als ‚Gamechanger‘ wirken und gezielt Bedarfe anmelden, wenn sie ein dichtes Netz aus Beratung und Unterstützung im sozialen Bereich vorfinden. Dieses Netz muss dringend aufgebaut werden, um das Wohl und Vorankommen der Kinder gleichermaßen zu gewährleisten. Schon vor Corona haben die Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen erreicht. Laut der empirischen Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom Oktober 2019 sind es bundesweit noch nicht einmal 20% der leistungsberechtigten Kinder. Die Pandemie hat für viele Familien den Zugang zu den Unterstützungssystemen erschwert. Es braucht daher mehr Ressourcen in der Beratung und Unterstützung beim Zugang zu Leistungen für Kinder und Jugendliche. Schulsozialarbeiter*innen, DAZ-Koordinator*innen, Flüchtlingsbetreuer*innen sollen in dieser Ausnahmesituation direkt Bedarfe anmelden und Kosten für Material, Laptops selbst beantragen können. Für den Datenschutz sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, er darf aber kein Hinderungsgrund sein, dass Hilfe ankommt. Wenn die Leistungen aus dem Bundes-Teilhabepaket nicht greifen, soll das Land eigene Programme und einen landesweiten Härtefallfond mit den entsprechenden einfach und niedrigschwellig zu handhabenden Förderrichtlinien auflegen, die Lehrmittel und digitale Geräte sowie weitere Bedarfe abdecken. Zudem soll flächendeckend die Einführung eines Kinderpasses/Bildungskarte vorangetrieben werden, um Teilhabe diskriminierungsfrei und unbürokratisch zu gewährleisten. Über eine Bildungskarte werden die staatlichen Zuschussleistungen, etwa aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sowie zusätzliche Fördermittel vom Land gebündelt, so dass die bürokratische Last nicht auf den Familien liegen bleibt.
Die Schulen haben in der Pandemie viel geleistet, sich flexibel auf ganz neue Herausforderungen eingestellt. Sie müssen in der Krise weiterhin mit festen Budgets ausgestattet werden, um mehr Mitarbeiter*innen für die schulische Unterstützung einstellen zu können. Pädagog*innen, die am besten wissen, wo es hakt, sollen unbürokratisch und flexibel auf Bildungsrückstände und materielle Bedarfe reagieren können. Kinder mit besonderem Bedarf müssen gezielt Lernförderung angeboten bekommen, dafür muss es attraktive Bonusprogramme für Lehrkräfte geben. Insbesondere Kinder mit Förderbedarf müssen aufgefangen werden, brauchen neben persönlicher Ansprache, gezielte Förderangebote und einen niedrigschwelligen Zugang zu sozialpädagogischer, psychologischer und ggf. auch therapeutischer Unterstützung.
Beim eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas werden viele Kinder ausgeschlossen und es besteht die Gefahr, dass u.a. Kinder mit sprachlichem Förderbedarf abgehängt werden. Zwar sind Aufnahmen von Kindern mit solchem Förderbedarf grundsätzlich möglich, allerdings ist es sinnvoll, den Kitas eine zusätzliche Unterstützung zu gewähren. Dafür sollen Kitas ein Budget für die Aufstockung von Personalstunden für zusätzliche Betreuungszeit für Kinder mit sprachlichem, kognitivem und sozialem Förderbedarf erhalten. Zudem soll pädagogisches Personal Fortbildungen für Integration und Sozialrecht erhalten.
Die Bundesrepublik hat sich mit der Reform des SGB II, § 28 (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) festgelegt, dass anspruchsberechtigte Kinder in Tageseinrichtungen und Schule kostenlos an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen können. Mit dem Sozialschutzpaket II wurde in Bezug auf die Mittagsverpflegung für die anspruchsberechtigten Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beschlossen, dass das Mittagessen auch ohne gemeinschaftliche Angebote gefördert wird. In Schleswig-Holstein sollen Verhandlungen mit den Trägern und Kommunen für eine flächendeckende Umsetzung dieser Versorgung geführt werden.
Das kostenlose Mittagessen muss auch in Pandemiezeiten gewährleistet sein, denn Familien mit geringem Einkommen werden durch die Pandemie bei den Lebenshaltungskosten extrem benachteiligt. Vielerorts haben die TAFELN ihren Betrieb eingestellt, so dass auch dieser Weg einer günstigen Lebensmittelversorgung versperrt war. Der Anspruch auf die eigentlich übliche Leistung aus dem Teilhabepaket ist in vielen Gemeinden nicht gewährleistet, da eine gemeinschaftliche Mittagessenversorgung in der Pandemie nur eingeschränkt angeboten wird, etwa in der Notbetreuung. Es muss Ziel sein, alle Kinder und Jugendlichen aus bedürftigen Familien mit einem Essensangebot zu versorgen und wenn dies wegen der fehlenden Infrastruktur nicht möglich ist, einen Zuschuss zur Eigenversorgung zu gewähren.
Im zweiten Jahr der Pandemie sind die Startchancen für junge Menschen in vielen Bereichen gesunken. Sei es weil weniger Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, oder die finanzielle Absicherung durch Nebenjobs nicht gewährleistet ist. Trotz enormen Fachkräftemangels sinkt derzeit die Zahl der jungen Menschen, die eine Berufsausbildung beginnen können. Betriebe in vielen Branchen können keine Planungsperspektive bieten und müssen ein dichtes Anreizsystem erhalten, sich gleichwohl für eine Ausbildung junger Menschen zu entscheiden.
Mit der Studienstarthilfe hat Schleswig-Holstein ein gutes Instrument geschaffen, jedoch gibt es viele Jugendliche, die auch außerhalb von Bedarfsgemeinschaften aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten. Gerade die Corona-Pandemie hat die Chancen auf ein selbstfinanziertes Studium deutlich geschwächt. Das Paket der Bundesregierung, das maßgeblich auf Kredite setzt, bietet keine attraktiven Anreize für junge Menschen.
Unterstützer*innen
- Björn Hennig (KV Ostholstein)
- Jessica Kordouni (KV Kiel)
- Sina Hodes (Grüne Jugend Flensburg)
- Christian Osbar (KV Kiel)
- Christina Birnbacher (KV Stormarn)
- Anne Drees (KV Plön)
- Sven Gebhardt (KV Flensburg)
- Christine Herde-Hitziger (KV Pinneberg)
- Claudia Jürgens (KV Kiel)
- Clemens Schmidt (KV Flensburg)
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