Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Sportpolitik (dort beschlossen am: 23.03.2021) |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 23.03.2021 |
Eingereicht: | 30.03.2021, 21:52 |
SF 1: Ein Sportfördergesetz für Schleswig-Holstein
Antragstext
Dem Sport kommt in Schleswig-Holstein eine herausragende Bedeutung zu: Fast 1
Mio. Menschen sind im Sport organisiert. Ehrenamt und Hauptamt im Sport leisten
einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, für
Integration und Teilhabe, für Bewegung und Gesundheit. Wir als Grüne bekennen
uns zur Bedeutung des Sports und zum organisierten Sport in Schleswig-Holstein.
Wir bekräftigen unsere Bereitschaft, den Sport auch zukünftig zur Erfüllung
seiner wichtigen Aufgaben finanziell vollumfänglich zu befähigen.
Für den organisierten Sport ist eine adäquate und verlässliche Finanzierung zur
Wahrnehmung seiner Aufgaben, zur Deckung seiner Bedarfe und zur Erfüllung seines
inklusiven, gemeinschaftsbildenden Auftrags unerlässlich. Doch auch für den
freien Sport, den Schulsport und weitere Sport- und Bewegungsangebote braucht es
Infrastrukturen und Unterstützung.
Wir bekennen uns zur Unabhängigkeit des Sports. Es obliegt dem organisierten
Sport, Regularien, Ziele und Grundsätze für den Sport festzulegen. Gleichzeitig
haben Landesregierung, Landtag und Bürger*innen ein berechtigtes Interesse an
einer transparenten und nachhaltigen Verwendung der eingesetzten Fördermittel
sowie einer Mitsprache hinsichtlich ihrer Verwendung.
Bisher erfolgt die Vergabe von Fördermitteln auf Basis unterschiedlicher
Grundsätze und Regularien, teilweise direkt durch das Land, teilweise in
Auftragsverwaltung über den Landessportverband und teilweise in
Eigenverantwortung durch den Landessportverband. Wir begrüßen daher die
Ankündigung der Jamaika-Koalition, noch in dieser Wahlperiode über den
Koalitionsvertrag hinausgehend ein Sportfördergesetz für Schleswig-Holstein
vorzulegen. Wir erhoffen uns dadurch eine höhere Verlässlichkeit für den Sport
und die Kommunen sowie eine höhere Transparenz für das Land.
Wir Grüne in Schleswig-Holstein fordern, dass bei der Erstellung des
Sportfördergesetzes:
- die Förderung des organisierten Sports in Form der strukturellen Förderung
des Landessportverbandes gesetzlich auf eine künftige Mindestsumme auf
Höhe des aktuellen Niveaus fest- und zukünftig in der jährlichen
Haushaltsplanung inflationsbereinigt fortgeschrieben wird;
- die besondere gesellschaftliche Rolle und Bedeutung des Breitensports
hervorgehoben wird;
- die Förderung des Leistungssports dauerhaft und gezielt gesetzlich
geregelt und dabei sowohl die Höhe der Förderung gesetzlich festgelegt als
auch ein regelmäßig fortzuschreibendes Spitzensportkonzept als Grundlage
für die Spitzensportförderung des Landes vorgeschrieben wird;
- für die Förderung der Sportstätteninfrastruktur im Land eine möglichst
weit gefasste Definition vorgegeben wird; Ziel soll es sein, künftig neben
der bestehenden Sportstätteninfrastruktur beispielsweise auch Sportstätten
für Trendsportarten fördern zu können;
- für die Förderung von Sportstätten die Einhaltung von Klima-, Natur- und
Umweltschutz im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele sowie der
Barrierefreiheit vorgeschrieben wird,
- für die Förderung von vereinseigenen Sportstätten künftig vorgegeben wird,
dass die Voraussetzung für die Förderung von Sportstätten nicht ist, dass
der Vereinssitz in Schleswig-Holstein liegt, sondern die Sportstätte im
Landesgebiet liegt und überwiegend von Bürger*innen des Landes genutzt
wird;
- die Werte des Sportes – insbesondere Ehrlichkeit, Fairplay, Respekt und
Nachhaltigkeit – gewürdigt und gefördert werden;
- die gesellschaftlichen Aufgaben des Sportes und seine Leistungen (des
Sportes) wie Teilhabe, Integration, Inklusion, Prävention oder
Gesundheitsförderung anerkannt und unterstrichen werden, sodass diese auch
als gesetzliche Aufgaben künftig über die klassische Sportförderung hinaus
eine Grundlage für eine Förderung haben;
- im Sinne der Transparenz für die Verwendung der Fördermittel künftig
Verwendungsnachweise vorgelegt werden müssen, inklusive eines
Nachhaltigkeits- und Wirtschaftsplans und eines Finanzberichts des
Landessportverbandes;
- die Förderung des Para-Sports entsprechend seinem Anteil an der Gesamtheit
des Sports in mindestens gleichwertiger Höhe berücksichtigt wird;
- eine Grundlage geschaffen wird für die Förderung von gezielten
gesellschaftsrelevanten Projekten – beispielsweise gegen sexualisierte
Gewalt, gegen Rassismus oder für Inklusion – über die Förderinstrumente
des Landes;
- Kommunen nicht nur bei der Erstellung, sondern auch bei der Umsetzung von
Sportentwicklungsplänen mehr und dauerhafte Fördermöglichkeiten erhalten
im Sinne der Daseinsvorsorge;
- Festgehalten wird, dass das Gesetz hinsichtlich seiner Zielgerichtetheit,
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit regelmäßig evaluiert wird
Begründung
mündlich
Unterstützer*innen
- Niklas Ernst (KV Kiel)
- Carola Köster-Wiens (KV Lübeck)
- Joschka Knuth (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Sebastian Bonau (KV Schleswig-Flensburg)
- Jan Karthäuser (KV Ostholstein)
- Anna Tranziska (KV Pinneberg)
- Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Kim-Kathrin Lewe (KV Kiel)
- Mayra Vriesema (KV Nordfriesland)
- Jasper Balke (KV Lübeck)
- Anke Johannsen (KV Ostholstein)
- Sascha Plietzsch (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Petra Kärgel (KV Pinneberg)
- Jens Herrndorff (KV Pinneberg)
- Anja Hampel (KV Segeberg)
- Sven Gebhardt (KV Flensburg)
- Burak Kocaaslan (KV Kiel)
- Nicole Derber (KV Ostholstein)
- Dennis Zdunek (KV Herzogtum Lauenburg)
- Uta Röpcke (KV Hzgt Lauenburg)
- Peer Rieck (KV Steinburg)
- Christine Herde-Hitziger (KV Pinneberg)
- Claudia Jürgens (KV Kiel)
- Bruno Hönel (KV Lübeck)
- Aminata Touré (KV Neumünster)
Änderungsanträge
- SF 1.1 (Nicole Derber (KV Ostholstein), Eingereicht)
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